- Um eine Prüfung abzulegen, müssen Sie einen Führerscheinantrag stellen, dessen Bearbeitung durch die Behörde ( Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes) meistens 2 Wochen dauert. Die Behörde erteilt dann den Prüfauftrag. Dieser ist 1 Jahr lang zur Absolvierung der Theorieprüfung gültig. Wir bitten Sie deshalb, rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, die Formalitäten zu klären.
- Nach Erteilung des Prüfauftrages.
- Nach der Absolvierung des Theorieunterrichtes.
- Nach erfolgter Konsultation zur Bürozeit. Alle unverständlichen Fragen werden geklärt.
- Zur Theorieprüfung maximal 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters.
- Die Prüfungfahrt wird durchgeführt, wenn Sie das Fahrzeug selbsständig beherrschen.
- Das erkennen Sie an Ihrer Schülertrainingskarte und sehen Ihr Ergebnis in Ihrer Videofahrt.
- Zur Praxisprüfung maximal 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters.
- Original DEKRAhttps://www.dekra.de/de/theoretische-praktische-fuehrerscheinpruefung/
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