Wann kann ich zur Prüfung?

  • Um eine Prüfung abzulegen, müssen Sie einen Führerscheinantrag stellen, dessen Bearbeitung durch die Behörde ( Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes) meistens 2 Wochen dauert. Die Behörde erteilt dann den Prüfauftrag. Dieser ist 1 Jahr lang zur Absolvierung der Theorieprüfung gültig. Wir bitten Sie deshalb, rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn, die Formalitäten zu klären.
  • Nach Erteilung des Prüfauftrages.
  • Nach der Absolvierung des Theorieunterrichtes.
  • Nach erfolgter Konsultation zur Bürozeit. Alle unverständlichen Fragen werden geklärt.
  • Zur Theorieprüfung maximal 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters.
  • Die Prüfungfahrt wird durchgeführt, wenn Sie das Fahrzeug selbsständig beherrschen.
  • Das erkennen Sie an Ihrer Schülertrainingskarte und sehen Ihr Ergebnis in Ihrer Videofahrt.
  • Zur Praxisprüfung maximal 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters.
  • Original DEKRAhttps://www.dekra.de/de/theoretische-praktische-fuehrerscheinpruefung/
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  • Test

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Wir haben  in unseren vielen Jahren schon tausende Fahrschüler gut auf die Prüfung vorbereitet.

Sie schaffen das auch !!!

Weiterführende Informationen zu den Mindestanforderungen siehe Fahrschülerausbildungsordnung