Führerscheinklasse Mofa

Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln oft als Roller bezeichnet. Besondere Sitze für Kinder unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Ein Mofa darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h besitzen.

Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, dafür eine Mofa-Prüfbescheinigung. Ausbildungsbeginn kann 3 Monate vor Ihrem Geburtstag sein.

Die Theorieprüfung findet ab dem 15. Geburtstag statt. Die Mofa - Ausbildung beinhaltet eine Theorieausbildung und 2 Fahrstunden. 

Eine Praxisprüfung wie bei der Klasse AM gibt es nicht.

Weiterführende Informationen zu der Führerscheinklasse Mofa erhalten Sie hier.