Führerscheinklasse AM
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM beträgt 15 Jahre. Der Ausbildungsbeginn kann 6 Monate vor dem Geburtstag sein. Unser Ausbildungsfahrzeug ist ein Automatik-Roller Retro Star 50 Die Theorieprüfung kann frühestens 3 Monate und die Prüfungsfahrt 1 Monat vor dem Geburtstag stattfinden. Die Klasse AM Kleinkrafträder und Miniquads sowie Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h ist in der Klasse A1 und B enthalten. DDR-Kleinkrafträder, Baujahr bis 28.02.1992, gelten als Klasse AM Fahrzeuge. Weiterführende Informationen zu der Führerscheinklasse AM erhalten Sie hier. |