Wir sind eine Fahrlerer-Ausbildungsschule (§35 FahrlGesetz)

Du hast Spass am erklären von Verkehrsregeln und fährst gerne Auto. Du bist mindestens 18 Jahre alt und hast eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das FahrlehrerGesetz §1,§2,§4,§7,§8 regelt die Ausbildung zum Fahrlehrer. Du überzeugst das Arbeitsamt, dass du Förderfähig bist. Das Arbeitsamt kann die 12 monatigen Ausbildungkosten, Sozialversicheungbeiträge, Fahrtkosten und Übernachtungskosten übernehmen. An einer Fahrlehrerausbildungsstätte erlangst du zuerst die Anwärterbefugnis und bildest unter Anleitung Fahrschüler im Praktikum bei uns aus. Mit mind. 21 Jahren legst du die Fahrlehrerprüfung ab, hast jetzt die Führerscheinklasse BE erworben, hast möglichst wenige Flensburgpunkte und ein sauberes Führungszeugniss (sonst MPU-Pflicht).

Gerne informiert dich Falko Rother, Handy 01624618085 oder  Dirk Löwe, Handy 01713180687 

Liste der Fahrlehrerausbildungsstätten hier klicken